Compliance wuchert
Auch der Schweizer Gesetzgeber ist – teilweise unter Druck ausländischer Regierungen – dem Aktionismus verfallen, mehrmals jährlich neue Compliance-Vorschriften zu erlassen. Kaum geht irgendwo in der Wirtschaft etwas schief, ertönt der Ruf nach gesetzgeberischen Handel. Die Bürde dieser Vorschriften tragen meist die «anständigen» Unternehmen, während die (wenigen) Manager mit krimineller Energie immer neue Schlupflöcher finden.
Wie gehen KMU mit Compliance um?
Grossunternehmen verfügen über genügend personelle und finanzielle Ressourcen, sich Compliance Themen anzunehmen. Bei Millionen- oder Milliardenumsätzen hat man ohnehin Rechts- und Compliance Abteilungen, welche neue gesetzgeberische Vorgaben umsetzen können. KMUs hingegen können leicht an solchen gesetzlichen Pflichten ersticken!
Pragmatismus ist gefordert!
Compliance ist aus Sicht des KMU Managements häufig in erster Linie ein Kostenfresser – man hat Mühe, den Sinn dahinter zu erkennen. Fatal wäre aber die Haltung, sich gar nicht um Compliance zu kümmern. Dies erhöht nicht nur das Risiko einer persönlichen Haftung der VR- und Managementmitglieder – es kann auch dazu führen, dass mangels korrekter Behandlung bestimmter Compliance Themen (bspw. die Befassung mit Risiken und Internem Kontrollsystem) ein Revisionsbericht nicht ohne berüchtigte «Hinweisen» erfolgen kann. Dies wiederum kann Aktionäre oder Banken verunsichern.
Eine Checkliste schafft Hilfe
Die Mitglieder von VRfinder, alle mit Erfahrung je aus einer anderen Branche und aus einem anderen ausbildungsmässigen Hintergrund, tauschen sich regelmässig über die in den verschiedenen Rechtsgebieten und Branchen auftauchenden Compliance Vorschriften aus. Ihr Ziel ist es, diesen Dschungel von Vorschriften pragmatisch auf die von ihnen betreuten VR Mandate herunter zu brechen. Daraus entstand eine Tabelle, mithilfe welcher der Verwaltungsrat eines KMUs die sein Unternehmen betreffenden Pflichten hinsichtlich Compliance (Art. 716a Ziff. 5 Obligationenrecht, OR), Risk Assessment (Ziff. 20 Code of Best Practice for Corporate Governance der Economiesuisse) und Internes Kontrollsystem (Art. 728a Ziff. 3 OR) erfasst, bewertet und einer Lösung zufügt. Meist übernimmt es ein einzelnes, mit den gesetzlichen Vorschriften vertrautes Mitglied des Verwaltungsrates, eine auf die konkreten Bedürfnisse eines KMUs abgestimmte Basis-Checkliste zu entwerfen und dann mit Management und Gesamt-VR weiter zu entwickeln. Mit einem jährlichen Update der Liste wird deren Qualität ständig verbessert. Eine Basisversion dieser Liste kann auf der Homepage von VRFinder.ch oder [hier] heruntergeladen werden. Diese Liste ist nicht nur eine Hilfe zur Einhaltung der Compliance – sie führt auch zu einer kontinuierlichen Sensibilisierung aller Mitarbeiter auf heikle Themen und damit zu einem Wettbewerbsvorteil. //
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zur Person
Dr. Leonz Meyer ist Rechtsanwalt bei der Eversheds Sutherland AG in Zürich. Er bekleidet selbst Verwaltungsratsmandate und berät Personen in gleichnamiger Funktion bei Verfahren vor Behörden und Gerichten. Zudem hat er das Netzwerk www.boardfinder.org mitgegründet, auf dem sich erfahrene Geschäftsleute für die Übernahme von VR-Mandaten anbieten. evershedssutherland.com