Storytelling
Bestes Erlebnis, bestes Ergebnis als
Verwaltungsrat von Dr. Leonz Meyer
Ein sehr interessantes Erlebnis hatte ich im Bereich der Schnittstelle Rechtsanwalts- und Verwaltungsratstätigkeit: aufgrund meiner Erfahrung in beiden Bereichen berate ich auch Verwaltungsratsmitglieder, die in Verwaltungs- oder gar Verwaltungsstrafverfahren verwickelt sind. In diesem Zusammenhang half ich einem Verwaltungsrat, gegen den die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) wegen angeblichen Steuerdelikten ermittelt hat. Dabei fiel mir auf, dass die ESTV das Verfahren einzig deshalb gegen den Verwaltungsrat eröffnet hatte, weil dieser als solcher im Handelsregister eingetragen war.
Anfangsverdacht
Dies reichte für die ESTV als «Anfangsverdacht» zur Eröffnung eines Strafverfahrens, obwohl ein solcher eigentlich konkrete Anhaltspunkte erfordert, warum die konkrete Person an einem Steuerdelikt mitwirkte. Erstaunlich war für mich, mit welcher Hartnäckigkeit die ESTV an der Strafverfolgung festhielt, obwohl nach Durchsicht aller Akten rasch klar war, dass die Vorwürfe unberechtigt waren. Die untersuchenden Beamten der ESTV stellten das den VR sehr belastende Verfahren nicht etwa ein, sondern liessen es mehrere Jahre liegen, um kurz vor Ablauf der Verfolgungsverjährung eine «Strafverfügung» zu erlassen – das ist das Gegenstück zum Strafbefehl im normalen Strafverfahren. Diese Strafverfügung wird von derselben Person verfasst, welche auch bereits die Untersuchung führte und verschleppte. Durch diese Befangenheit fällt es diesen Ermittlern schwer, die Nutzlosigkeit des von ihnen eröffneten und geführten Verfahrens einzusehen und die Sache einzustellen. Gegen diese Strafverfügung kann man dann Überweisung an ein kantonales Gericht verlangen. Erst dort darf man auf unbefangene Richter vertrauen, welche das von der ESTV ungerechtfertigt eingeleitete Verfahren auch umgehend einstellten: das Gericht stellte nämlich fest, dass die ESTV die Sache zu lange hat liegen lassen und die Sache längst verjährt war.
Befangenheit
Es fällt mir als Verwaltungsrat in vielen Bereichen auf, dass die Macht des Staates und seiner Strafverfolgungsorgane in den letzten Jahren dramatisch zugenommen hat. Hier gilt es, auf politischer Ebene Gegensteuer zu geben. Ich als Rechtsanwalt habe mich entschieden, meine Erfahrung an der Schnittstelle von Verwaltungsrat und Anwaltstätigkeit unter www.boardplus.ch ganz spezifisch zur Verfügung zu stellen – um auch anderen Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräten anwaltlich zu helfen, wenn sie in Verfahren der Behörden involviert werden.
zur Person
Dr. Leonz Meyer ist Rechtsanwalt und seit bald 30 Jahren Verwaltungsrat in verschiedenen Schweizer Unternehmen. Er war Partner in grossen, teilweise internationalen Anwaltskanzleien. Er war Mitgründer von BoardFinder, wo sich erfahrene Persönlichkeiten als Board Mitglied anbieten. Neuerdings bietet er im Verbund mit jüngeren Juristinnen und Juristen weitere juristische Dienstleistungen an (www.boardplus.ch) , schwergewichtig an der Schnittstelle der VR Tätigkeit und Rechtsberatung: was VRs tun sollten, um Corporate Governace (mit Augenmass) zu beachten und Haftungsrisiken zu minimieren.