«Zu Risiken und Nebenwirkungen…»: Die vertragliche Vereinbarung zwischen Board Member und Gesellschaft
Teil 1 Vertragliche Vereinbarung: Von der Wichtigkeit einer schriftlichen Vereinbarung
von Dr. Leonz Meyer, Rechtsanwalt, Präsident von BoardFinder
Viele hegen den Wunsch nach einem «Board» Mandat (Aufsichts-, Verwaltungs-, Stiftungs-, Beirat). Bei dieser Erwartungshaltung kann die Sensibilität für die damit verbundenen Risiken in den Hintergrund rücken – zu Unrecht: Mit der Annahme eines Board Mandates sind zahlreiche, für Unerfahrene schwer erkennbare Risiken verbunden.
Grössere Unternehmen verfügen über personelle und finanzielle Ressourcen, sich dieser Risiken anzunehmen. Aber wie die Beispiele von Raiffeisen und Postauto zeigen: auch mit diesen Ressourcen kann nicht verhindert werden, dass Risiken unerkannt bleiben und die Board- und Management Mitglieder mit jahrelangen zivil- und strafrechtlichen Verfahren zu kämpfen haben.
KMU’s verfügen nur über beschränkte Ressourcen für Risk Assessment, Compliance und Internal Control. Das Board muss hier ein Gespür für eine angemessene Vorsorge haben. Die rechtliche Beziehung zwischen Gesellschaft und ihren Board Mitgliedern wird in der Schweiz, Deutschland und Österreich und vielen anderen Ländern entweder nach Arbeitsvertrag (wenn das Board Mitglied in der Gesellschaft angestellt ist, bspw. in der Funktion als CEO und Board Mitglied) oder sonst nach Auftragsrecht beurteilt. Die gesetzlichen Regelungen sind in vielen Ländern rudimentär und für einen angemessenen Schutz der Interessen eines Board Mitgliedes ungenügend. Deshalb ist es zwingend, dass die Beziehungen zwischen Board Mitglied und Gesellschaft in einem schriftlichen Vertrag festgehalten sind. Hier eine kurze Übersicht der zentralen Punkte eines solchen Vertrags:
- Aufgaben des Boards – Abgrenzung zu Aufgaben der anderen Board Mitglieder und des Managements
- Pflicht der Gesellschaft zur systematischen Umsetzung von Compliance
- Pflicht der Aktionär:innen zur Finanzierung der Gesellschaft
- Informationsrechte des Board Mitglieds
- Angemessenes Honorar, welches sich erhöht bei speziellen Vorkommnissen, wie bspw. Zivil- oder Strafverfahren gegen das Board; solidarische Haftung des Aktionärs für diese Entschädigungen
- Pflicht zum Abschluss einer Directors & Officers (D&O) Versicherung, also eine Versicherung, die Board und Management Mitglieder vor Haftungsklagen gegen sie persönlich schützt
- Gerichtsstand, anwendbares Recht (vor allem bei Gesellschaften mit Sitz im Ausland)
Möchten Sie mehr erfahren? Dann können Sie sich auf den nächsten Beitrag folgen! Hier wird Leonz Meyer einen Deep Dive geben und Muster Vertragsklauseln aufzeigen!
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zur Person
Dr. Leonz Meyer ist Rechtsanwalt bei der Eversheds Sutherland AG in Zürich. Er begleitet selbst Verwaltungsratsmandate und berät Personen in gleichnamiger Funktion bei Verfahren vor Behörden und Gerichten. Zudem hat er das Netzwerk www.boardfinder.org mitgegründet, auf dem sich erfahrene Geschäftsleute für die Übernahme von VR-Mandaten anbieten. evershedssutherland.com